Lange wurde die Gemeinde Weischlitz benachteiligt. Nun wird sie auch noch ignoriert!

Der Unterschied zwischen NAHVERKEHRSPLANung und Realität: Es könnte so einfach sein. Zum Bahnhof gehen und einsteigen. Jedoch sind die Weischlitzer Bahnhaltepunkte Grobau (Bild), Reuth und Gutenfürst nicht systematisch an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angebunden, weil die meisten Züge ohne (Bedarfs-)Halt durchfahren.

Für Bewohner und Besucher, die ohne Auto mobil sein wollen oder müssen, kommt das Gefühl des „Abgehängtseins“ auf. Einige sind deshalb schon aus den Ortsteilen weggezogen.

Schaut man in die aktuelle Fassung des Nahverkehrsplanes sucht man vergeblich nach Hinweisen darauf, daß die drei Weischlitzer Bahnhaltepunkte wie die anderen Bahnhaltepunkte im VVV behandelt werden. Das würde bedeuten, das zumindestens zweistündlich das Ein- und Aussteigen ermöglicht wird. Damit würde auch die Benachteiligung der Gemeinde Weischlitz beendet werden. Denn seit Jahren sind das die einzigen Zugangsstellen zum SPNV auf dem Gebiet des Verkehrsverbundes Vogtland (VVV), die nicht mindestens zweistündlich bedient werden.

Zu der jahrelangen Benachteiligung kommt nun auch noch ein aktives Ignorieren der Mobilitätsbedürfnisse der Weischlitzer hinzu. Denn eine einstimmige Stellungnahme des Weischlitzer Gemeinderates zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wurde abgelehnt.

In der Zusammenfassung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (Synopse) ist unter lfd. Nr. 253 die Nichtberücksichtigung dokumentiert und zwar mit folgender Begründung:

Der ZVV hat sich zum SPNV-Angebot mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen und
dem Infrastrukturbetreiber abgestimmt.
Aus fahrplantechnischen Gründen (Anschlussbeziehungen in den Knoten Hof Hbf,
Gera Hbf, Flügelung in Weida) sind im Jahresfahrplan 2024/25 keine zusätzlichen
Bedarfshalte in Gutenfürst, Grobau und Reuth mit den Zügen der RB13 realisierbar.
Unter Beachtung der geringen Anzahl von Ein- und Aussteigern in Gutenfürst
könnte eine mögliche Realisierung frühestens für 2026 angestrebt werden.
Der ZVV bittet um Verständnis, dass dieser aktuelle Sachstand zu akzeptieren ist

Diese Begründung ist aus mehreren Gesichtspunkten äußerst bemerkenswert:

  1. Der ZVV antwortet auf einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss der flächenmäßig größten Gemeinde im Vogtlandkreis mit exakt dem gleichen Wortlaut, wie bereits zuvor Privatpersonen und dem Fremdenverkehrsverein ohne die Begründung an den Zweck und den Zeithorizont des Nahverkehrsplanes anzupassen.
  2. Es fehlt gänzlich eine Anerkennung der Mobilitäts- und Gleichbehandlungsbedürfnisse der Weischlitzer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Besucherinnen und Besucher.
  3. Die Begründung erklärt nicht, warum im Nahverkehrsplan (Kapitel 3.2.7, Seite 37) das Burgsteingebiet unter „Standorte und Einrichtungen mit ÖPNV-Relevanz“ enthalten ist, jedoch die vorhandene SPNV-Infrastruktur (drei Bahnhöfe) für eine systematische Anbindung nicht genutzt werden soll. Während alle anderen relevanten Standorte & Einrichtungen mit einer Bahnanbindung ein systematisches tägliches vernetztes Angebot haben, belässt man es für das Burgsteingebiet bei wenigen Zügen und dem Rufbus (Mo-Fr), einem minimalen Rufbusangebot an Samstagen und nur einem Zug je Richtung an Samstagen und Sonntagen.
  4. Das Begründungselement „geringe Reisendenzahlen“ hat großes Potential die abgehängten Bewohner und Besucher zu reizen. Denn wie sollen mehr als geringe Reisendenzahlen zu Stande kommen, wenn kaum ein Zug zum Ein- und Aussteigen hält?
  5. Es fehlt jegliche Aussage, warum die in der Begründung aufgeführten Probleme mit Hilfe neuer Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft beseitigt werden können. Ist das nicht Sinn und Zweck eines Nahverkehrsplanes und die Aufgabe des ZVV? Schließlich steht dem ZVV jährlich ein Millionenbudget zur Verfügung insbesondere zur Bestellung von Leistungen im SPNV (Details siehe REVOSax).
  6. Der ZVV geht nicht darauf ein, dass offenkundig noch Luft im Fahrplan der RB 13 besteht. Denn die wenigen Züge der RB 2 halten an allen Stationen und haben teilweise sogar weniger Fahrzeit zur Verfügung, als die zweistündliche RB 13, die angeblich aus fahrplantechnischen Gründen nicht halten kann. (Quelle für Fahrzeitvergleich RB 2/RB 13: DB Navigator)
  7. Der ZVV gibt keine Begründung, warum es nicht möglich sein sollte z. B. im Rahmen der Neuvergabe des Vogtlandnetzes durch Leistungserweiterung/-verschiebungen oder durch Nachverhandlungen bei bestehenden Verkehrsverträgen die Erschließungslücke in der Gemeinde Weischlitz zu beseitigen und den Mindestbedienstandard herzustellen
  8. Der ZVV gibt keine Begründung, warum es nicht möglich sein sollte, z. B. für den nächsten Verkehrsvertrag der RB 13 einen Fahrplan auszuschreiben, der (Bedarfs-)Halte an allen SPNV-Zugangsstellen berücksichtigt (wie dies für alle anderen Linien der Fall ist). Warum lehnt der ZVV das Anliegen der Gemeinde Weischlitz ab, obwohl im Nahverkehrsplan ein Fahrplankonzept enthalten ist, dass genau diese Bedingungen erfüllt und zwar ohne Anschlussverluste. Eine Regionalbahn-Linie von Gera nach Hof, die zwischen Mehltheuer und Hof an allen (6) Stationen hält (siehe unter Kapitel 7.3.2 Deutschlandtakt Abbildung 44 Seite 112).
  9. Die Ablehnung steht im Widerspruch zum Zweck eines Nahverkehrsplanes laut Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr. Hier ist u. a. „4b) Festlegung des Bedienungsstandards und des Leistungsangebotes unter §3 Inhalt von Nahverkehrsplänen aufgeführt.
  10. Die Ablehnung steht im Widerspruch zum Nahverkehrsplan selbst. An mehreren Stellen ist für den SPNV ein Mindestbedienstandard von 120-Min-Takt=2-Stundentakt festgeschrieben:
    • Unter Rahmenplanung 7.1.1 „Vogtlandtakt“: Zitat: „Die SPNV-Linien des Kernnetzes verkehren mindestens im Zwei-StundenTakt, …..
    • Unter Rahmenplanung 7.2.3 Verfügbarkeit: (siehe Auszug)
Auszug aus dem Nahverkehrsplan: Rahmenplanung 7.1.1. „Vogtlandtakt“

Laut dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen müssen Nahverkehrspläne erstellt und fortgeschrieben werden. Diese enthalten u. a. eine Bestandsaufnahme, eine Verkehrsprognose, Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Der nachfolgende Link führt zum Nahverkehrsplan (5. Fortschreibung 2025 bis 2029) des Nahverkehrsraumes Vogtland inklusive aller Anlagen

unter vogtlandauskunft.de ist der komplette Nahverkehrsplan inkl. Anlagen veröffentlichthttps://vogtlandauskunft.de/vorlage-nvp

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